Personalkosten vom AMS übernehmen lassen?
= Bildungskarenz für deine Mitarbeiter*innen!
- Viele Unternehmer*innen stehen derzeit vor der Entscheidung, wie sie den Fortbestand des Unternehmens sichern können.
Bildungskarenz – Vorteile für Arbeitgeber*innen:
- Gegenüber Kurzarbeit sparen Unternehmen die gesamten Personalkosten
- Mitarbeiter*in erhält vom AMS Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes
- Mitarbeiter*in darf zusätzlich geringfügig dazu verdienen
- Dienstverhältnis bleibt aufrecht während der Bildungskarenz
- Mitarbeiter*in kann 2 – 12 Monate in Bildungskarenz gehen
- Kurse, Lehrgänge und Prüfungen können zu 100% online absolviert werden
- Bildungskarenz kann jederzeit abgebrochen oder verlängert werden (bis 12 Monate innerhalb von 4 Jahren)
- Infos Bildungskarenz: https://gesundheit-studium.at/bildungskarenz
- Höhe des Weiterbildungsgeldes pro Mitarbeiter*in ausrechnen: https://ams.brz.gv.at/ams
Bildungskarenz – Vorteile für Mitarbeiter*innen:
- Höherqualifizierung, Weiterbildung, Zeit gut nutzen, finanzielle Absicherung
- Speziell in der aktuellen Situation:Einzelkurse mit Zertifikat, Diplomierte Lehrgänge, MBA-Programme
- 100% Online Weiterbildung: Online-Prüfungen zeitlich + örtlich flexibel
- AMC Wirtschaftsakademie GmbH: Der zertifizierte Bildungsanbieter für deine Bildungskarenz
- jahrelange Erfahrung in der Abwicklung von Bildungskarenz-Anträgen mit dem AMS
- Der innovative E-Campus ist ganzjährig verfügbar
- Fachlich betreutes Diskussionsforum in jedem Kurs
- Bildungsangebot: https://gesundheit-studium.at/ausbildungen
Weiterbildungsgebühr für 2 Monate Bildungskarenz
Bildungskosten können in Österreich und Deutschland von der Steuer abgesetzt werden
Nutze die Aufklärung über die Bildungskarenz, um Unternehmen die Erhaltung ihrer Strukturen während der Krise zu ermöglichen.
Wenn du Anfragen deiner Kund*innen hast, dann weise bitte auf diese Lösung hin.
Unsere Studienberatung beantwortet dir all deine Fragen zum Thema Bildungskarenz!
Bildungskarenz Ablauf
- Voraussetzung: mind. 6 Monate Beschäftigung bei dem*der gleichen Arbeitgeber*in
- Im E-AMS Konto hochladen:
- Online anmelden
Bleib gesund!



Jetzt mit der Online-Weiterbildung starten!
Ganzjähriger Einstieg möglich!
Zeitlich und örtlich vollkommen flexibel lernen!
Was ist die Bildungskarenz?
- Die Bildungskarenz ermöglicht es Arbeitnehmer*innen, sich während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für eine Weiterbildung zwischen 2-12 Monate zum Lernen für Kurse oder einen Lehrgang freistellen zu lassen.
- Die Freistellung wird zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in vereinbart.
Gerne kannst du dich bei uns in Bildungskarenz weiterbilden!
- Unsere Weiterbildungsangebote erfüllen die Voraussetzungen des AMS für Bildungskarenz.
- Wir haben viele Bildungskarenz-Teilnehmer*innen.
- Du erhältst nach der Anmeldung von uns die Anmeldebestätigung, die das AMS zur Bewilligung braucht.
- Das Weiterbildungsgeld vom AMS erhältst du ab festgesetzten Starttermin deiner Bildungskarenz.
- Den Antrag auf Bildungskarenz kannst du beim AMS ab 3 Wochen vorher bis zum geplanten Starttermin einbringen.
Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit einer Bildungsteilzeit!
- Damit Arbeitnehmer*innen sich weiterbilden können ohne ihr Arbeitsverhältnis ganz aufzugeben, wurde die Bildungsteilzeit eingeführt.
- Die Bildungsteilzeit wird zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart. Sie kann von vier Monaten bis zu zwei Jahre dauern.
- Die Arbeitszeit muss um mindestens ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit reduziert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens zehn Stunden betragen.
Welche Hausarbeiten/Prüfungen/Online-Anwesenheit muss ich zur Erfüllung des Stundennachweises pro Kurs nachweisen?
Bei Anmeldungen/Weiterbildungsstart ab 01.09.2018:
Wie?
Die Bildungskarenz kann zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in für maximal 1 Jahr vereinbart werden (alle 4 Jahre ist es möglich in Bildungskarenz zu gehen).
Es bleibt dabei dir überlassen, ob du …
- das ganze Jahr (12 Monate) durchgehend eine Weiterbildung machen möchtest,
- die 12-monatige Bildungskarenz innerhalb des Zeitraumes von 4 Jahren in Teilen verbrauchst oder
- mit einer Bildungsteilzeit kombinieren willst – (weitere Informationen dazu findest du hier).
Wofür?
- Für mein nächstes Karrierziel weiterbilden, umschulen oder höherqualifizieren
- Vorbereitung auf den nächsten Karriereschritt und um neue Kenntnisse zu erlangen.
- Den beruflichen Wissensstand mit Weiterbildungen der AMC Wirtschaftsakademie GmbH erweitern
Wer?
- Vor Beginn der Bildungskarenz muss eine Beschäftigung ununterbrochen 6 Monate (3 Monate bei Saisonbetrieben) arbeitslosen-versicherungspflichtig gewesen sein.
- Bei Bildungskarenz im Anschluss an Elternkarenz (auch möglich!) erkundige dich bitte bei deiner zuständigen regionalen Geschäftsstelle beim AMS.
Wie informiere ich meine*n Arbeitgeber*in und den Arbeitsmarktservice (AMS)?
Der Ablauf ist folgender (geht normal sehr schnell, max. 1 Woche):
- Erstberatung mit deinem*deiner Arbeitgeber*in zur Bildungsmaßnahme, Weiterbildungsinfos/Ideen, welche Kurse du machen möchtest besprechen und das das einseitige AMS-Formular vom*von der Chef*in unterschreiben lassen.
- Mit dem*der Arbeitgeber*in vereinbaren die meisten zwischen 6-12 Monaten Bildungskarenz, um Kurse zu besuchen und sich weiter zu bilden.
- Anmeldung für die Weiterbildung oder Kurse einsenden an gesundheit@amc.or.at.
- Rechnung erhalten und Weiterbildungsgebühr einzahlen.
- Studienberatung sendet dir die Inskriptionsbestätigung (= AMS Kursanmeldebestätigung) via Email zur Vorlage beim AMS (bzw. Inskriptionsbestätigung kannst du ab Erhalt des Login direkt auf dem E-Campus ausdrucken).
- Diese Unterlagen reichst du beim AMS ein:
- AMS-Formular Arbeitgeber*in ausgefüllt = Freistellungsantrag, AMS-Formular
- Workload-Bestätigung Stundenumfang für Weiterbildung beim AMS vorzulegen erhältst du von uns bzw. kannst diese selbst auf der Unterseite Weiterbildungsangebot aus der Spalte Bildungskarenz herunterladen
- Anmeldebestätigung für die Kurse bzw. den Lehrgang beim AMS vorlegen (erhältst du von uns)
- Nach 6 Monaten sendest du die Bestätigung für deine erfolgreich absolvierten Kurse an das AMS via Email (PDF Zeugnisse) – zwei absolvierte Kurse sind erforderlich.
- Nach 12 Monaten sendest du weitere erfolgreich absolvierte Kursbestätigungen an das AMS (in Summe für 12 Monate mind. 3 positiv absolvierte Kurse).
Wir wünschen viel Erfolg bei deiner Weiterbildung!
Unsere Studienberatung beantwortet dir all deine Fragen zum Thema Bildungskarenz!
Bildungskarenz nach der Elternkarenz
Nach der Geburt eines Kindes ändert sich vieles. Doch so schnell die Zeit für frischgebackene Eltern auch vergeht, einige Fragen stehen sehr bald wieder im Raum:
- Wie gestaltet sich mein Alltag nach der Elternkarenz?
- Werden sich Kinderbetreuung und Wiedereinstieg ins Berufsleben unter einen Hut bringen lassen?
- Viele Eltern suchen somit nach Alternativen, um länger bei ihren Kindern zu bleiben.
Bildungskarenz als Win-win Situation:
Wenn dein*e Arbeitgeber*in mit einwilligt, hast du die gesetzliche Möglichkeit, direkt im Anschluss an deine Elternkarenz bis zu zwölf Monate in Bildungskarenz zu gehen:
- Voraussetzung ist, dass die Bildungskarenz unmittelbar nach dem letzten Auszahlungstag des Kinderbetreuungsgeldes stattfindet.
- Eine Win-win-Situation für beide Seiten: Für den*die Arbeitgeber*in fallen in dieser Zeit keine Personalkosten an, du kannst dich weiterbilden und gleichzeitig länger zu Hause bleiben.
- Finanziell bist du durch das Weiterbildungsgeld des AMS abgesichert.
- Mit einer neuen Ausbildung im Rahmen der Bildungskarenz steht dir danach auch eine berufliche Neuorientierung offen.
Mit unseren Weiterbildungsangeboten kannst du direkt mit deiner Bildungskarenz starten.
Deine Vorteile
- Zeit- und ortsunabhängig lernen!
- Online 24/7 weiterbilden!
- Flexible Zeiteinteilung – mehr Zeit für deine Familie!
- Ideale Vorbereitung für deinen beruflichen Wiedereinstieg!
- Innovativer E-Campus, Wissensvideos, Skripten, Foliensammlungen, Diskussionsforum, Lernfragen & Fallstudien!
Welche Kriterien müssen erfüllt werden?
- Es existiert ein aufrechtes, arbeitslosenpflichtiges Angestelltenverhältnis mit deinem*deiner Arbeitgeber*in, welches vor der Elternkarenz mindestens 6 Monate gedauert hat.
- Zwischen Beginn der Bildungskarenz und Ende des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld darf kein einziger Tag vergehen. Eine Beantragung im Nachhinein ist daher nicht möglich!
- Der*die Arbeitgeber*in muss zustimmen (es kann eine Bildungskarenz zwischen 2 und 12 Monaten beantragt werden).
- In den letzten 4 Jahren darf kein Antrag auf Bildungskarenz erstellt worden sein.
Lust zu starten?