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Förderungen

Berufsbegleitende Weiterbildung wird durch Maßnahmen einzelner Bundesländer gefördert oder auch durch bundesweite Fördermaßnahmen. Die Richtlinien für die Förderung als auch die Höhe unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland bzw. von Fördergeber*in zu Fördergeber*in.

Bitte nimm mit den Förderstellen Kontakt auf und erkundige dich, ob du deine gewünschte Weiterbildung gefördert bekommst. Links zu den Förderstellen findest du unten auf der Website. Gerne stellt dir unsere Studienberatung Kostenvoranschläge und Workload-Bestätigungen zu den verschiedenen Lehrgängen für deine Erkundungen bei den Förderstellen zur Verfügung.
 

Förderungseinrichtungen

 

Steuerliche Absetzbarkeit (Österreich)

Bildungskosten können in Österreich von der Steuer abgesetzt werden.

Welche Kosten können abgesetzt werden?
Je nach deinen persönlichen Voraussetzungen kannst du dir bis zu 50% der Weiterbildungsgebühren wieder vom Finanzamt zurückholen. Dabei wird unterschieden, ob du als Angestellte*r, Freie*r Dienstnehmer*in oder Selbstständige*r deine Abgaben entrichtest. Informiere dich also rechtzeitig bei deinem*deiner Steuerberater*in!

  • Absetzbar sind nicht nur die Teilnahmegebühren, sondern auch alle anderen damit verbundenen Kosten (z.B. Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Tagesgelder, auswärtige Nächtigungen).
  • Selbstständige Erwerbstätige haben die Möglichkeit, Aufwendungen für Weiterbildung in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben anzuführen.
  • Unselbstständige Erwerbstätige können die Aufwendungen für Weiterbildung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen.

Der steuerliche Vorteil hängt vom Gesamteinkommen ab. Verdienst du mehr als € 90.000,- pro Jahr, so refundiert dir der Staat für jeden darüber liegenden Euro die Hälfte aller Kosten. Bei einem Einkommen zwischen € 31.000,- und € 60.000,- sind es immerhin noch rund 41%.

Artikel Arbeiterkammer:

 

In Bildungskarenz weiterbilden (AMS-Weiterbildungsgeld)

  • Die Bildungskarenz ermöglicht es Arbeitnehmer*innen, sich während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für eine Weiterbildung freistellen zu lassen.
  • Die Freistellung wird zwischen Arbeitgeber*in (Chef*in) und Arbeitnehmer*in vereinbart werden.
  • Den Antrag auf Bildungskarenz kannst du beim AMS bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Starttermin einbringen.

Wie?
Die Bildungskarenz kann zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in zwischen 2-12 Monate zum Lernen für Kurse oder einen Lehrgang vereinbart werden (alle 4 Jahre ist es möglich in Bildungskarenz zu gehen). Es bleibt dir überlassen, ob du …

  • das ganze Jahr (12 Monate) durchgehend eine Weiterbildung machen möchtest,
  • die 12-monatige Bildungskarenz innerhalb des Zeitraumes von 4 Jahren in Teilen verbrauchst oder
  • mit einer Bildungsteilzeit kombinieren willst – (weitere Informationen dazu findest du hier).

Wofür?

  • Deine berufliche Weiterbildung, Umschulung oder Höherqualifizierung.
  • Vorbereitung auf den nächsten Karriereschritt und neue Kenntnisse erlangen.
  • Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen oder Fremdsprachenschulungen.

Wer?

  • Vor Beginn der Bildungskarenz muss eine Beschäftigung ununterbrochen 6 Monate (3 Monate bei Saisonbetrieben) arbeitslosen-versicherungspflichtig gewesen sein.
  • Bei Bildungskarenz im Anschluss an Elternkarenz (auch möglich!) erkundige dich bitte bei deiner zuständigen regionalen Geschäftsstelle beim AMS.

 

In Bildungsteilzeit weiterbilden (AMS-Weiterbildungsgeld)

Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ bekommen – das ist mit der Bildungsteilzeit möglich. Der Vorteil zur „traditionellen“ Bildungskarenz: Gerade für kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver. Außerdem bleibt man in Kontakt mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz. Ein Überblick, wie die Bildungsteilzeit im Detail funktioniert und was es zu beachten gibt.

Für detaillierte Informationen zur Bildungsteilzeit kontaktiere die Arbeiterkammer.

Wie hoch ist die Unterstützung?
Für jede Arbeitsstunde weniger zahlt das AMS € 0,91 (Wert 2023) „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag – das heißt, eine Reduktion von 40 auf 30 Stunden pro Woche ergibt 10 Wochenstunden weniger, also 10 × € 0,91 = € 9,10 pro Tag und monatlich € 273,- (bei 30 Tagen). Eine Reduktion von 40 auf 20 Stunden bringt 20 × € 0,91 = € 18,20 pro Tag und bei 30 Tagen monatlich € 546,-.

Wie viele Stunden reduzieren?
Maximal 50 % der Arbeitszeit, mindestens 25 % der Arbeitszeit. Achtung: Du musst in der Bildungsteilzeit aber mindestens 10 Stunden pro Woche arbeiten und das Arbeitsverhältnis muss weiterhin vollversicherungspflichtig sein.

Informationen zur Bildungskarenz:

 

Fördermöglichkeiten für Wiener*innen

Wir, die AMC Wirtschaftsakademie sind eine vom WAFF (Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds) anerkannte Bildungseinrichtung. Teilnehmer*innen mit Hauptwohnsitz in Wien haben daher die Möglichkeit, über verschiedenste Förderprogramme vom WAFF eine finanzielle Unterstützung für unsere Aus- und Weiterbildungen zu erhalten.
 
Hier ein Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten:
 
Programm „Chancen-Scheck“:

  • Die Förderung eignet sich für Personen, die
    • ein aufrechtes Dienstverhältnis haben
    • ihren Hauptwohnsitz in Wien haben
    • maximal einen Pflichtschulabschluss haben ODER über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen, aber als Hilfskraft arbeiten
  • Es werden berufliche Aus- und Weiterbildungen mit bis zu 90% der Kurskosten gefördert. Der maximale Förderbetrag liegt bei € 1.000,-.
  • Der WAFF rechnet direkt mit den Kursanbieter*innen ab.
  • Weitere Infos findest du hier.
  •  
     
    Programm „Karenz und Wiedereinstieg“:

    • Die Förderung eignet sich für Personen, die
      • ein aufrechtes Dienstverhältnis haben
      • ihren Hauptwohnsitz in Wien haben
      • betroffen sind von einer Berufsunterbrechung durch Geburt oder Pflegefall (die Förderung kann vor/während oder nach der Berufsunterbrechung in Anspruch genommen werden)
    • Es werden Aus- und Weiterbildungen mit bis zu 100% der Kurskosten gefördert. Der maximale Förderbetrag liegt bei € 4.000,-.
    • Der WAFF rechnet direkt mit den Kursanbieter*innen ab.
    • Weitere Infos findest du hier und hier.
    •  
       
      Programm „FRECH“:

      • Die Förderung eignet sich für Frauen, die
        • ein aufrechtes Dienstverhältnis haben
        • ihren Hauptwohnsitz in Wien haben
        • eine (grundlegende) berufliche Veränderung anstreben oder eine Aus- oder Weiterbildung im Bereich der IT-Kompetenzen absolvieren möchten
        • max. € 1.800,- netto monatlich verdienen (gilt nicht für Beschäftigte, deren höchster Bildungsabschluss die Pflichtschule ist)
      • Es werden Aus- und Weiterbildungen mit bis zu 90% der Kurskosten gefördert. Der maximale Förderbetrag liegt bei € 5.000,-.
      • Der WAFF rechnet direkt mit den Kursanbieter*innen ab.
      • Weitere Infos findest du hier und hier.
      •  
         
        Programm „Digi Winner“:

        • Es handelt sich um eine Förderung der Arbeiterkammer und des WAFF.
        • Die Förderung eignet sich für Personen, die
          • ihren Hauptwohnsitz in Wien haben
          • Mitglied der AK sind
          • ein aufrechtes Dienstverhältnis haben (falls kein aufrechtes Dienstverhältnis vorliegt, kann die Förderung bei der AK, nicht aber beim WAFF beantragt werden)
          • max. € 2.500,- netto monatlich verdienen
        • Es werden berufliche Aus- und Weiterbildungen im Bereich „Digitalisierung“ mit 40% – 80% der Kurskosten gefördert. Der Förderbetrag liegt bei € 2.500,- bis € 5.000,-, je nachdem in welchem Bundesland du beschäftigt bist.
        • Der WAFF rechnet direkt mit dem*der Kursteilnehmer*in ab.
        • Weitere Infos findest du hier.

         

        Fördermöglichkeiten für Unternehmen

         
        Digital Skills Schecks:

        • Es handelt sich um eine Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort finanziert wird.
        • Gefördert werden Weiterbildungen im Bereich der digitalen Kompetenzen bzw. mit Digitalisierungsbezug (z.B. DSGVO, Online Marketing, Social Media, Internetrecht, Digital Business, Digitale Transformation, E-Commerce).
        • Es werden bis zu 80% der Kosten rückerstattet (pro Mitarbeiter*in max. € 5.000,-); Die Förderung kann für 10 Mitarbeiter*innen in Anspruch genommen werden.
        • Der Antrag muss bis 30.06.2023 erfolgen.
        • Weitere Infos findest du hier