Gesundheitsdefinition der WHO (1948)

„Gesundheit ist ein Zustand völligen psychischen, physischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen. Sich des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu erfreuen ist ein Grundrecht jedes Menschen, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Überzeugung, der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung.“
 

Gesundheit als Beruf

Definition Gesundheitsberuf:
Unter einem Gesundheitsberuf ist ein auf Grundlage des Kompetenztatbestandes Gesundheitswesen (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG) gesetzlich geregelter Beruf zu verstehen, dessen Berufsbild die Umsetzung von Maßnahmen zur Obsorge für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung umfasst. Darunter sind Tätigkeiten im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu verstehen, die unmittelbar am bzw. unmittelbar oder mittelbar für den Menschen zum Zwecke der Förderung, Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit im ganzheitlichen Sinn und in allen Phasen des Lebens erbracht werden.
 
(Quelle: BMSGPK: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, 1010 Wien: Gesundheitsberufe in Österreich 2020, Erscheinungsdatum Juli 2020 / ISBN: 978-3-85010-529-3, https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=489)
 
Gesundheitsberufe in Österreich gliedern sich in Gesundheitsberufe im engeren Sinn und Gesundheitsberufe im weiteren Sinn.
 

Gesundheitsberufe im engeren Sinn

umfassen ärztliche und nicht-ärztliche Berufsgruppen; die nicht-ärztlichen Berufsgruppen müssen sich seit 01.01.2018 nach dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG) im Gesundheitsberuferegister (GBR) registrieren: 

  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen
  • Pflegefachassistent*innen
  • Pflegeassistent*innen
  • Physiotherapeut*innen
  • Biomedizinische Analytiker*innen
  • Radiologietechnolog*innen
  • Diätolog*innen
  • Ergotherapeut*innen
  • Logopäd*innen
  • Orthoptist*innen

(Quelle: https://www.gesundheit.gv.at/professional/gbr/gesundheitsberuferegister)
 
Diese Berufsgruppen …

  • werden vom Gesetzgeber durch einen Tätigkeits- bzw. Berufsvorbehalt, einen Bezeichnungsvorbehalt und grundsätzlich durch einen Ausbildungsvorbehalt geschützt.
  • leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung im intra- und extramuralen Bereich, in der Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation.
  • haben ihren Beruf ohne Unterschied der Person gewissenhaft auszuüben, das Wohl und die Gesundheit der ihnen anvertrauten Menschen unter Einhaltung der hierfür geltenden Vorschriften und Berufspflichten und nach Maßgabe der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren.
  • haben eine Fortbildungspflicht.

(Quelle: BMSGPK: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, 1010 Wien: Gesundheitsberufe in Österreich 2020, Erscheinungsdatum Juli 2020 / ISBN: 978-3-85010-529-3, https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=489)
 

Gesundheitsberufe im weiteren Sinn

sind vielfach in Berufsgruppen-Lexika beschrieben wie beispielsweise:  

  • Ernährungstrainer*in
  • Gesundheitsmanager*in
  • Gesundheitstrainer*in,
  • Burnout-Prophylaxe Trainer*in,
  • Entspannungstrainer*in,
  • Wellnesstrainer*in,
  • Aerobic-Trainer*in,
  • Energetiker*in,
  • Kindergesundheitstrainer*in,
  • Pilatestrainer*in,
  • Vitaltrainer*in, …

 
Diese Berufsgruppen dürfen die erlernten Inhalte als selbstständige Trainer*innen in Form der allgemeinen Wissensvermittlung an Gesunde weitergeben. Dies umfasst unterrichtende und vortragende Tätigkeiten in Form von Seminaren, Workshops, Gruppenkursen, Kochworkshops, etc.
 
Die Ausbildung zu einem dieser Gesundheitsberufe ersetzt kein Studium (z.B. Ernährungswissenschaften und/oder Diätologie). Die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ist ausschließlich unter der Berücksichtigung der Berufs- und Tätigkeitsvorbehalte anderer Berufe (z.B. Ernährungsberatung gemäß §119 GewO) durchzuführen. Außerdem ist die Arbeit mit kranken und krankheitsverdächtigen Menschen im Bereich Ernährung nur Diätolog*innen mit Meldung im Gesundheitsberuferegister gestattet.
 
Sämtliche gesetzliche Grundlagen, Informationen zu Berufs- und Tätigkeitsvorbehalten und den Gesundheitsberufen finden Sie hier: Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
 
Eine genaue Erläuterung des Tätigkeitsbereiches „Selbstständige*r Trainer*in“ ist unter folgendem Link der WKO zu finden: Tätigkeiten, die nicht unter die Gewerbeordnung fallen.
 

Gesundheit als Berufung

Immer mehr Menschen werden sich bewusst, dass sich die Lebensqualität durch einen gesundheitsförderlichen Lebensstil positiv beeinflussen lässt.
Die Nachfrage nach Expert*innen, die als Trainer*innen ihr Wissen über gesunde Ernährung, Entspannung und Bewegung an gesunde Interessent*innen in Form von Vorträgen, Seminaren und Schulungen weitergeben, steigt stetig.